Mitglied werden
Die Mitgliedschaft im Förderverein Baunormung hat Vorteile, wenn Sie mehrere Experten in Normungsgremien des DIN NABau entsenden oder dort mehrere Gremiensitze nutzen. Profitieren auch Sie von einem starken Verbund der Experten der Normung und Standardisierung.
Stufe 1
Fordern Sie den Aufnahmeantrag per Mail beim Förderverein Baunormung an und schicken Sie das unterzeichnete Expemplar postalisch zurück.
Stufe 2
Nach Eingang Ihres Aufnahmeantrags erhalten Sie die Rechnung über die Aufnahmegebühr.
Stufe 3
Nach Eingang der Aufnahmegebühr erhalten Sie die Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft im Förderverein Baunormung
Satzung
Satzung und Beitragsordnung des Fördervereins Baunormung erhalten Sie entweder mit dem Aufnahmeantrag oder Sie fordern die Unterlagen direkt an.
Warum Mitglied werden
Der Förderverein Baunormung ordert bei DIN ein großes Kontingent an Gremiensitzen, das er unter seinen Mitglieder frei verteilen kann. Als Mitglied zahlen Sie nur den Anteil am Gesamtkontingent, den Sie tatsächlich nutzen. Die DIN-Beitragsklassen gelten nicht. Es zählt nur Ihre Inanspruchnahme bezogen auf das Gesamtkontingent.
Vorteile
Bereits bei der Entsendung von nur wenigen Experten bzw. der Nutzung von nur wenigen Gremiensitzen kann die Mitgliedschaft im Förderverein vorteilhaft sein.
Die Beitragsberechnung erfolgt individuell auf Basis Ihrer Inanspruchnahme.
Bezogen auf den einzelnen Experten bzw. den einzelnen Gremiensitz sind die anfallenden Kosten für alle Mitglieder gleich. Egal ob Sie viele oder wenige Experten entsenden bzw. Gremiensitze nutzen.
Eine Bündelung der Ensendungen im Vorfeld, z. B. durch Kammern, ist daher nicht erforderlich.
Mindestbeitrag
Als Mitglied im Förderverein Baunormung zahlen Sie einen jährlichen Mindestbeitrag.
Dieser Mindestbeitrag wird mit dem Beitrag verrechnet, der aus Ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme resultiert.
Liegt der Beitrag aus der Inanspruchnahme unter dem Mindestbeitrag, dann zahlen Sie den Mindestbeitrag.
Liegt der Beitrag für die Inanspruchnahme über dem Mindestbeitrag, dann zahlen sie den Beitrag für die Inanspruchnahme.
Anpassungen
Das Gesamtkontingent und die damit verbundenen Kosten werden jährlich überprüft und ggf. angepasst.
Ebenso wird Ihre Inanspruchnahme einmal jährlich überprüft und angepasst.
Mit diesen Abgleichen wird sichergestellt, dass alle Veränderungen einmal jährlich erfasst und berücksichtigt werden.
Die Entsendung von Experten in die Normungsgremien bleibt übrigens formal so wie Sie es bisher von DIN kennen: es entsteht kein Zusatzaufwand durch den Förderverein.
Aufnahmeantrag
Satzung und Beitragsordnung stellen wie Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.
